Die U-Untersuchungen (U2 – U11) dienen der Früherkennung von Erkrankungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung.
Dazu gehört auch eine Beratung zu Gesundheitsthemen und ein Impfcheck.
für die Teilnahme an Wettkämpfen – keine Kassenleistung !
Die Jugendschutzuntersuchung ist eine ärztliche Untersuchung von jugendlichen Auszubildenden und Berufsanfängern.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich alle Jugendliche, die arbeiten, regelmäßig von einer Ärztin oder einem Arzt untersuchen lassen. Der Arbeitgeber braucht eine ärztliche Bescheinigung über diese Untersuchung.
Hierdurch soll vor Beginn der Tätigkeit abgeklärt werden, ob von dieser geplanten Tätigkeit für die Jugendliche/ den Jugendlichen eine Gesundheitsgefahr ausgehen könnte.
Die Erstuntersuchung vor Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung und eine Nachuntersuchung nach Beginn der Ausbildung oder Beschäftigung sind Pflicht.
Im Gegensatz zur Jugend-Gesundheitsuntersuchung bezahlt nicht die Krankenkasse, sondern das Gewerbeaufsichtsamt diese Untersuchung.
Was wird alles untersucht?
Zur Jugendschutzuntersuchung gehört neben der Überprüfung der Sehkraft (Nah- u. Fernsicht, Überprüfung auf Farbenblindheit), des Gehörs, des Körperbaus und des Bewegungsapparates auch eine körperliche Untersuchung. Eine Blutentnahme ist nicht vorgesehen, dafür aber eine Untersuchung des Urins.
Weiterhin wird über evtl. notwendige Folgeuntersuchungen bei Fachärzten informiert. Der Arbeitgeber erfährt nichts über eventuelle Krankheiten der/ des Jugendlichen (ärztliche Schweigepflicht!). Am Ende steht fest, ob man die Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkungen ausüben kann. Dies wird für den Arbeitgeber bescheinigt.
Was muss ich mitbringen?
Für die Untersuchung muss ein Termin vereinbart werden. Außerdem benötigen wir einen Untersuchungsberechtigungsschein von der jeweils zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung. Hier bekommt man zusätzlich verschiedene Fragebögen, die von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben werden müssen.
Dies ist besonders dann wichtig, wenn die/ der Jugendliche allein zur Untersuchung kommt
Wir impfen nach den gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) – Kinder und Erwachsene.
Außerdem führen wir nach Beratung Indikations- und Reiseimpfungen durch.
Stress mit der Schule? Stress mit den Eltern? Jugendliche sind gerne willkommen. Auch nach der Grundschulzeit gibt es Jugend-Untersuchungen (J1 und J2).
Dazu gehört auch ein Impfcheck.
Ein Kind beim Aufwachsen zu begleiten, bringt neben Freude und Glück auch Unsicherheiten mit sich. Die U-Untersuchungen tragen dazu bei, Erkrankungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung frühzeitig zu erkennen. Damit geben Sie Ihnen als Eltern oder sorgeberechtigte Person ein Stück Sicherheit. Ihrem Kind bieten sie die Chance, bei möglichen Problemen frühzeitig Hilfe zu erhalten.
Zu einer Früherkennungsuntersuchung gehört auch ein Impfcheck.
Auch besteht die Möglichkeit einer Beratung zur gesunden Entwicklung Ihres Kindes.
Die Kosten für die Früherkennungsuntersuchungen trägt Ihre Krankenkasse oder das Sozialamt.
Die ersten Wochen
U1 nach der Geburt
U2 3. bis 10. Lebenstag
U3 4. bis 5. Lebenswoche, bester Zeitpunkt in unserer Praxis mit 4 Wochen
Die ersten Monate
U4 3. bis 4. Lebensmonat, bester Zeitpunkt in unserer Praxis mit 3 Monaten
U5 6. bis 7. Lebensmonat, bester Zeitpunkt in unserer Praxis mit 6 Monaten
U6 10. bis 12. Lebensmonat, bester Zeitpunkt in unserer Praxis mit 11 Monate
Die ersten Jahre
U7 21. bis 24. Lebensmonat, bester Zeitpunkt in unserer Praxis mit 2 Jahren
U7a 34. bis 36. Lebensmonat, bester Zeitpunkt in unserer Praxis mit 3 Jahren
U8 46. bis 48. Lebensmonat, bester Zeitpunkt in unserer Praxis mit 4 Jahren
U9 60. bis 64. Lebensmonat, bester Zeitpunkt in unserer Praxis mit 5 Jahren
Körperliche Untersuchung,
Gewichtszunahme, Ernährung und Verdauung,
Neugeborenenscreening auf angeborene Erkrankungen
Schlafverhalten
Verhaltensweisen
Hüftultraschall
Körperliche Untersuchung,
Gewichtszunahme, Ernährung und Verdauung
Schlafverhalten
Verhaltensweisen
Hüftultraschall
Impfempfehlungen
Körperliche Untersuchung,
Wachstum, Ernährung und Verdauung
Bewegungsverhalten
Seh- und Hörvermögen
Unfallvorbeugung, sicherer Schlaf
Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung
Körperliche Untersuchung,
Wachstum, Ernährung und Verdauung
Bewegungsverhalten und Entwicklung
Verhaltensweisen
Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung
Körperliche Untersuchung,
Wachstum, Ernährung und Verdauung
Bewegungsverhalten und Entwicklung (Krabbeln/ Robben, Hochziehen, erste Schritte ?)
Verhaltensweisen
Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung
Körperliche Untersuchung,
Wachstum, Ernährung und Verdauung
Körperliche und geistige Entwicklung (z.B. gehen, verstehen, sprechen)
Sinnesorgane
Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung
Körperliche Untersuchung,
Wachstum, Ernährung, Lebensstil
Körperliche und geistige Entwicklung (u.a. Sprachentwicklung)
Verhaltensweisen
Sehtest
Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung
Körperliche Untersuchung,
Wachstum, Ernährung, Lebensstil
Körperliche und geistige Entwicklung, Geschicklichkeit
Hör- und Sehtest
Sprachentwicklung und Verhaltensweisen
Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung
Körperliche Untersuchung,
Wachstum, Ernährung, Lebensstil
Körperliche und geistige Entwicklung, Bewegungsverhalten
Sehtest
Sprachentwicklung und Verhaltensweisen
Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung
Es gibt zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die die große Lücke zwischen U9 und J1 schließen, sie werden von fast allen Krankenkassen erstattet.
U10 7 bis 8 Jahre
U11 9 bis 10 Jahre
Körperliche Untersuchung,
Wachstum, Ernährung, Lebensstil
Körperliche und geistige Entwicklung,
Schulentwicklung
Verhaltensweisen
Sehtest
Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung
Körperliche Untersuchung,
Wachstum, Ernährung, Lebensstil
Körperliche und geistige Entwicklung,
Schulentwicklung
Verhaltensweisen
Sehtest
Überprüfung des Impfstatus, ggf. Schutzimpfung
Nähere Informationen finden Sie unter www.kindergesundheit-info.de
Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern und Kindern von null – drei Jahren in schwierigen Situationen. Fachkräfte in den Anlaufstellen vermitteln Müttern und Vätern die Hilfen, die sie brauchen.
„Keiner versteht mich“,
„Ich schaff das nicht“,
„Es gibt nur Stress“
Was auch immer los ist, wir sind Ansprechpartner für Euch und Eure Eltern.
Wir behandeln unsere Patienten bis zum 18. Geburtstag
Neben der normalen ärztlichen Versorgung bei Infekten, chronischen Beschwerden, Verletzungen führen wir Beratungsgesprächs und Gesundheitsuntersuchungen durch.
J1 12 bis 14 Jahre
J2 16 bis 17 Jahre
Bei diesen Untersuchungen geht es um Stress mit in der Schule oder der Familie, Zukunftspläne, Ausbildung, körperlicher Entwicklung, Gesundheitsberatung inkl. einer Überprüfung des Impfstatus.
Auch Minderjährige haben Anspruch auf ärztliche Schweigepflicht (Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit entscheidet). Einzige Ausnahme: Es besteht eine Gefahr für das Leben der oder des Jugendlichen.
Weitere Infos rund um die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen J1 und J2 auf der Website der BZGA
Nähere Informationen finden Sie unter www.kindergesundheit-info.de
Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern und Kindern von null – drei Jahren in schwierigen Situationen. Fachkräfte in den Anlaufstellen vermitteln Müttern und Vätern die Hilfen, die sie brauchen.